Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV)
Albert-Servais-Allee 50, 52070 Aachen / Postfach 50 01 01, 52085 Aachen, Deutschland
Geschäftsstelle - T: 0241-9171-0, F: 0241-9171-199, E: campus@chioaachen.de, www.chioaachencampus.de
Sitz des Vereins: Aachen, Vereinsregister Aachen VR-Nr. 1234

Mit dem CHIO Aachen CAMPUS („CAMPUS“) fördert der ALRV den Pferdesport in seiner Gesamtheit. Der CAMPUS widmet sich nicht nur dem Spitzensport, sondern auch digitalen Weiterentwicklungen sowie Innovationen, um Ausbildung, Jugendförderung und den Breiten- und Amateursport zu unterstützen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese CAMPUS-AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Teilnahmeberechtigungen und/oder sonstigen Zugangskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) über den CAMPUS-Online-Shop unter www.chioaachencampus.de („CAMPUS-Shop“) für die Inanspruchnahme von bzw. Teilnahme an Schulungs-, Dienst- respektive Erlebnisleistungen („CAMPUS-Angebote“), u.a. auf dem Gelände rund um die Albert-Servais-Allee 50 in 52070 Aachen („Turniergelände“), zwischen dem ALRV und dem jeweiligen Erwerber, Leistungsempfänger oder Teilnehmer („Kunde“) begründet wird. Die Turnierplatzordnung, die für den Aufenthalt auf dem Turniergelände gilt, ist Bestandteil dieser CAMPUS-AGB und als Anlage beigefügt sowie im Internet unter www.chioaachencampus.de abrufbar.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck des auf Grundlage dieser CAMPUS-AGB zustande kommenden Rechtsverhältnisses nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsverhältnisses in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Bestellung und Vertragsschluss über den CAMPUS-Shop

(1) Tickets für CAMPUS-Angebote sind grundsätzlich nur beim ALRV über den CAMPUS-Shop unter www.chioaachencampus.de mittels des jeweilig kommunizierten Bestell- oder Anmeldeprozesses zu beziehen. Bei der Online-Bestellung von Tickets über den CAMPUS-Shop wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(2) Die Präsentation und Bewerbung von CAMPUS-Angeboten im CAMPUS-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot des ALRV dar. Es handelt sich um eine Aufforderung zur Bestellung oder Buchung (sog. invitatio ad offerendum) durch den Kunden.

(3) Bei der Online-Bestellung eines Tickets für ein CAMPUS-Angebot im CAMPUS-Shop gibt der Kunde mit dem dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem ALRV ab. Dieser bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Gesundheits- oder Sicherheitsaspekte). Erst mit (ggf. elektronischem) Versand der Tickets (oder einer anderweitigen ausdrücklichen Annahmeerklärung durch den ALRV) kommt der Vertrag für das jeweilige CAMPUS-Angebot zwischen ALRV und dem Kunden auf Grundlage dieser CAMPUS-AGB zustande. Im Übrigen kommt ein Vertrag spätestens dann zustande, wenn das Angebot des Kunden z.B. durch die Erbringung der bestellten oder gebuchten Leistung konkludent angenommen wird.

(4) Sollte ein CAMPUS-Angebot, dessen Bestellung oder Buchung der Kunde beabsichtigt, nicht (mehr) verfügbar sein (z.B. aufgrund einer Überbelegung), kann der ALRV im eigenen Ermessen und aus Kulanzgründen eine Warteliste für Interessenten zur Verfügung stellen. In einem solchen Fall wird dem Kunden die entsprechende Positionierung auf der Warteliste in der Regel per E-Mail bestätigt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der ALRV dem Kunden die Teilnahme ausdrücklich in Textform bestätigt.

(5) Der ALRV ist jederzeit dazu berechtigt und behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen eines CAMPUS-Angebots und für den einzelnen Kunden für ein CAMPUS-Angebot zur Verfügung stehende Maximalanzahl der zu erwerbenden Tickets im Rahmen des Bestellvorgangs nach eigenem Ermessen zu beschränken.

(6) Der Erwerb, die Bestellung oder die Buchung von CAMPUS-Angeboten wird nur voll geschäftsfähigen Kunden ermöglicht, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahrnehmung von CAMPUS-Angeboten ist grundsätzlich auch minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen möglich, kann jedoch Altersbeschränkungen unterliegen. Gegebenenfalls bestehende Alters- oder anderweitige Beschränkungen werden im CAMPUS-Shop im Zusammenhang mit dem jeweiligen CAMPUS-Angebot ausgewiesen. Die Bestellung oder die Buchung von CAMPUS-Angeboten, die von minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen wahrgenommen werden sollen, sind von dem/den jeweiligen gesetzlichen Vertreter/n durchzuführen.

§ 3 Leistungsgegenstand CAMPUS-Angebote

(1) Der Leistungsgegenstand und -umfang des jeweiligen CAMPUS-Angebots richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung der Bestandteile durch den ALRV („Leistungsbeschreibung“) – abrufbar unter www.chioaachencampus.de (Leistungsgegenstand und -umfang können je CAMPUS-Angebot variieren). Die im Rahmen der Leistungsbeschreibung verwendeten Fotografien und Abbildungen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Pferden, Orten u.a., sind unverbindlich und können im Hinblick auf die tatsächliche Durchführung des jeweiligen CAMPUS-Angebots abweichen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen CAMPUS-Angebots anderweitig geregelt, ist eine Zurverfügungstellung von Ausrüstung nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind vom Kunden oder Teilnehmer selbst zu tragen.

(3) Angaben zu Dauer und Ablauf des jeweiligen CAMPUS-Angebots in der Leistungsbeschreibung dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Das jeweilige CAMPUS-Angebot kann gemäß der Leistungsbeschreibung insbesondere in Gruppen, zusammen mit anderen Kunden und Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten bei der Teilnahme an dem jeweiligen CAMPUS-Angebot können nicht ausgeschlossen werden. Eine Änderung von in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungs- bzw. Angebotsbestandteilen nach Vertragsschluss richtet sich nach § 9.

(4) Der ALRV kann sich für die Durchführung einzelner Teile oder eines gesamten CAMPUS-Angebots eines Dritten bedienen. Soweit nicht ausdrücklich seitens des ALRV abweichend bekanntgegeben,

ist eine ggf. erforderliche An- oder Abreise des Teilnehmers zum jeweiligen Veranstaltungsort des CAMPUS-Angebots oder Beherbergung nicht vom CAMPUS-Angebot umfasst; und

ist der ALRV ist im Hinblick auf die CAMPUS-Angebote kein Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB.

(5) Der ALRV will die Teilnahme an einem CAMPUS-Angebot gemäß der Leistungsbeschreibung nicht jedem, sondern nur denjenigen Teilnehmern gewähren, die Tickets als Kunde beim ALRV oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach § 8 (1) erworben haben und ggf. weiter geltende Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen. Der ALRV gewährt daher nur den Kunden, die durch auf das Ticket gedruckte (oder ggf. in der ausdrücklichen Annahmeerklärung bezeichnete) Individualisierungsmerkmale (z.B. Name, Strich-/ QR-Code und/oder Buchungsnummer etc.) identifizierbar sind oder Zweiterwerbern, die nach § 8 (1) Tickets zulässig erworben haben, und die ggf. zusätzlich geltenden Teilnahmevoraussetzungen nach § 10 erfüllen, ein Teilnahmerecht („Teilnahmerecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde bei der Teilnahme an einem CAMPUS-Angebot ein zur Identifikation geeignetes amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) mitzuführen bzw. bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Im Falle eines Ticketerwerbs im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach § 8 (2) besteht kein Teilnahmerecht. Der ALRV behält sich in diesem Fall eine Teilnahmeverweigerung vor. Regressansprüche gegen den ALRV sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

§ 4 Digitale Produkte

(1) CAMPUS-Angebote können zudem als digitale Inhalte (z.B. digitale Lehrgänge) oder digitale Dienstleistungen (z.B. Videostreaming) (gemeinsam „Digitale Produkte“) angeboten werden. Für CAMPUS-Angebote, die Digitale Produkte darstellen, gelten die allgemeinen Regelungen dieser CAMPUS-AGB, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas Abweichendes in dieser Ziffer oder nachfolgend mit Bezug auf Digitale Produkte geregelt.

(2) Digitale Produkte sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt, sodass dem Kunden mit Vertragsschluss kein Eigentum daran verschafft wird. Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, die angebotenen Digitalen Produkte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch im Einklang mit dem Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen.

(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Digitalen Produkte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu verwerten, und/oder zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Arbeiten daraus zu erstellen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, bzw. zu disassemblieren, es sei denn der ALRV hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

(4) Der ALRV behält sich das Recht vor, die Funktionen der angebotenen und ggf. bereits erworbenen Digitalen Produkte jederzeit zu erweitern, zu verändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des ALRV zumutbar ist. Sofern sich die Änderungen auf den Kunden auswirken, wird der Kunde entsprechend in Textform (E-Mail oder über einen Kommunikationskanal im Zusammenhang mit dem entsprechenden Digitalen Produkt) informiert.

(5) Der ALRV stellt dem Kunden im Bereitstellungszeitraum der Digitalen Produkte (in der Regel in einem Zeitraum von längstens bis zu zwei (2) Jahren nach Erwerb des entsprechenden digitalen Produkts) nach eigenem Ermessen neue Programmstände zur Verfügung, soweit der Kunde das Digitale Produkt über diesen Zeitraum hinaus bezieht und dies für den Erhalt der vertragsmäßigen Beschaffenheit der Digitalen Produkte erforderlich ist. Der ALRV wird in diesen Fällen den Kunden darüber in Textform informieren (E-Mail oder über mit dem entsprechenden Digitalen Produkt verbundene Kommunikationskanäle). Hierbei kann es sich um Updates mit technischen Modifikationen, Verbesserungen, kleineren funktionalen Erweiterungen sowie Patches mit Korrekturen zu den digitalen Produkten oder sonstige Umgehungslösungen für mögliche Störungen handeln. Es obliegt dem Kunden, die neuen Programmstände unverzüglich zu installieren/anzuwenden.

(6) Der ALRV kann nicht garantieren, dass die Nutzung der Digitalen Produkte dem Bedarf und den Anforderungen des Kunden entsprechen bzw. die Digitalen Produkte ununterbrochen funktional, aktuell oder fehlerfrei oder mit den Betriebssystemen des Kunden kompatibel sind.

(7) Weiterhin kann der ALRV keine Garantie dafür übernehmen, dass Funktionen der Digitalen Produkte, die zur Verfügung gestellt werden, keine Viren oder andere schädliche Elemente enthalten. Die Nutzung der Digitalen Produkte erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde ist insbesondere allein für Datenverluste oder Schäden an dem Betriebssystem seines Endgerätes verantwortlich.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe des Ticketpreises für die Teilnahme am jeweiligen CAMPUS-Angebot richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisangabe des ALRV – abrufbar unter www.chioaachencampus.de (Preise variieren je CAMPUS-Angebot). Zuzüglich zum Ticketpreis kann der ALRV dem Kunden im Fall eines postalischen Ticketversands die Versandkosten oder für andere im Interesse des Kunden erbracht Leistungen eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

(2) Bestellungen von Tickets für ein CAMPUS-Angebot werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. bearbeitet. Dieser ermöglicht die Bezahlung u.a. mittels iDEAL, Bankcontact, SOFORT, Karten (Visa, MasterCard, American-Express), Apple Pay, GiroPay. Anbieter dieses Zahlungsdienstes ist die Stripe, Inc., 510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA. Der jeweilige Zahlungsdienstleister kann die gewünschte Zahlungsart unter Umständen ablehnen.

(3) Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der ALRV berechtigt, die Bestellung oder Buchung von CAMPUS-Angeboten ersatzlos zu stornieren. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem ALRV vorbehalten. Der ALRV ist im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die zur Beitreibung der Forderung erforderlichen personenbezogenen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten (z.B. Adresse des Nutzers) zur eigenen Weiterverfolgung seiner Ansprüche zu nutzen.

§ 6 Widerrufsrecht

(1) Handelt es sich bei dem Erwerb von CAMPUS-Angeboten um einen Fernabsatz-Verbrauchervertrag im Sinne der §§ 310 Abs. 3, 312c BGB, steht dem betreffenden Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung (nach Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB, Anlage 1)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen einen über den CAMPUS-Shop geschlossenen Fernabsatz-Verbrauchervertrag im Sinne der §§ 310 Abs. 3, 312c BGB zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV),

Postfach 50 01 01, 52085 Aachen, Deutschland

Telefon: 0241-9171-0,

E-Mail: campus@chioaachen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das HIERabrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der ggf. angefallenen Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Digitalen Produkten bzw. Inhalten auch dann, wenn der ALRV mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung durch den ALRV erlischt.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das erworbene CAMPUS-Angebot gegenüber dem Kunden vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der entsprechenden Leistung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den ALRV erlischt. Machen Kunden in diesem Fall vor vollständiger Vertragserfüllung durch den ALRV von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, sind sie zum Ersatz des Wertes bereits erbrachter Leistungen verpflichtet.

(4) Im Falle von CAMPUS-Angeboten, die eine termingebundene Freizeitbetätigung zum Gegenstand haben (z.B. Trainingseinheiten oder Trainingscamps, Turniere, Wettkämpfe etc.), besteht für den Kundengemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Angebotsabgabe des Kunden ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den ALRV bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

§ 7 Rückgabe von CAMPUS-Angeboten

(1) Über das Widerrufsrecht in § 6 hinaus, kann eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets für bzw. von CAMPUS-Angeboten gegen Entgelt allenfalls aus Kulanz des ALRV erfolgen; es besteht kein entsprechender Anspruch des Kunden.

(2) Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen bzw. das CAMPUS-Angebot nicht wahrnehmen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets für das jeweilige CAMPUS-Angebot an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter § 8 (1) zulässig.

§ 8 Weitergabe von CAMPUS-Angeboten

(1) Die Weitergabe von Tickets für CAMPUS-Angebote ist nur nach vorheriger Zustimmung und nach den entsprechenden Vorgaben des ALRV (insb. Nennung des neuen Teilnehmers) zulässig. Hierzu hat der Kunde die Zustimmung und die entsprechenden Vorgaben des ALRV rechtzeitig in Textform (z.B. E-Mail) anzufragen. Erst mit entsprechender Zustimmung des ALRV in Textform (z.B. E-Mail) ist die Weitergabe in dem bezeichneten Einzelfall zulässig.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, CAMPUS-Angebote öffentlich, insbesondere im Internet, anzubieten oder diese sonst zu einem höheren als dem bezahlten Preis oder regelmäßig zu veräußern; der Kunde darf CAMPUS-Angebote auch nicht kommerziell oder gewerblich nutzen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, es sei denn, der ALRV und der Kunde haben schriftlich ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

(3) Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in § 8 (2) ist der ALRV berechtigt, das betroffene Ticket für das jeweilige CAMPUS-Angebot zu stornieren und dem Kunden entschädigungslos die Teilnahme an dem jeweiligen CAMPUS-Angebot bzw. den Zutritt zum Turniergelände zu verweigern bzw. ihn des Turniergeländes zu verweisen sowie betroffene Kunden vom Erwerb, der Bestellung und der Buchung von Ticktes für CAMPUS-Angebote für einen angemessenen Zeitraum auszuschließen.

§ 9 Verlegung/Abbruch von CAMPUS-Angeboten, unerhebliche Leistungsänderung

(1) Der ALRV ist berechtigt, aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund von Veränderungen der zeitlichen Verfügbarkeit der im Rahmen eines CAMPUS-Angebots ggf. teilnehmenden Testimonials, behördlicher Vorgaben oder ungünstigen Witterungsbedingungen, CAMPUS-Angebote abzusagen, zu verlegen oder ggf. abzubrechen.

(2) Bei einer Verlegung des zeitlichen Beginns eines CAMPUS-Angebots auf eine andere Uhrzeit desselben Veranstaltungstages behalten die jeweils bestellten oder gebuchten Tickets ihre Gültigkeit. In diesen Fällen hat der Kunde weder einen Anspruch auf (anteilige) Erstattung des entrichteten Preises noch ein (Teil-)Rücktrittsrecht gegenüber dem ALRV.

Auch bei einer langfristigen Verlegung eines CAMPUS-Angebotes (d.h. auf einen anderen Veranstaltungstag) behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) an den ALRV zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets oder der entsprechenden Annahmeerklärung des ALRV für das jeweilige CAMPUS-Angebot auf eigene Rechnung nach Wahl des ALRV entweder den entrichteten Preis (bei mehrtägigen CAMPUS-Angeboten ggf. auch anteilig) erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Preises zur Einlösung im CAMPUS-Shop übermittelt, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar. Bereits angefallene Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

(3) Wird ein CAMPUS-Angebot abgesagt, sind sowohl der ALRV als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag für das betroffene CAMPUS-Angebot gemäß den Voraussetzungen in § 9 (2) zurückzutreten.

(4) Bei Abbruch eines CAMPUS-Angebots erfolgt keine (Teil-)Rückerstattung des entrichteten Preises noch hat der Kunde ein (Teil-)Rücktrittsrecht gegenüber dem ALRV, es sei denn, der ALRV hat den Abbruch zu vertreten.  

(5) Wird das CAMPUS-Angebot nur unerheblich anders als angekündigt durchgeführt (insbesondere, jedoch nicht abschließend, bei Ausfall des angekündigten Trainers, bei wetterbedingter örtlicher Verlegung usw.), hat der Kunde weder ein Recht auf (Teil-)Rückerstattung des entrichteten Preises noch ein (Teil-)Rücktrittsrecht gegenüber dem ALRV.

(6) Der ALRV haftet in Fällen von §§ 9 (2) bis (5) gegenüber dem Kunden oder Teilnehmer nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Kosten für Reise oder Übernachtung).

§ 10 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an einem CAMPUS-Angebot kann ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraussetzen (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, sportliches Können) („Eignungsvoraussetzungen“). Die Eignungsvoraussetzungen für das jeweilige CAMPUS-Angebot werden vom ALRV in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen CAMPUS-Angebot vorgegeben – abrufbar unter www.chioaachencampus.de (Eignungsvoraussetzungen variieren je CAMPUS-Angebot).

(2) Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund extern vorgegebener Schutz- oder Hygienemaßnahmen, ist der ALRV im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Teilnahmevoraussetzungen für die Teilnahme des Kunden oder Teilnehmers an einem CAMPUS-Angebot festzulegen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Der ALRV ist insbesondere berechtigt,

bestimmte Anforderungen und/oder Nachweise zur Bedingung für den Ticketerwerb und/oder die Teilnahme am jeweiligen CAMPUS-Angebot zu machen (z.B. Nachweis zum Gesundheitsstatus), und sich diese Nachweise vom Teilnehmer im Sinne einer Teilnahmevoraussetzung unmittelbar vor Teilnahme am jeweiligen CAMPUS-Angebot belegen zu lassen; oder

den Ticketerwerb oder die Teilnahme am jeweiligen CAMPUS-Angebot zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Abstandspflichten) zu unterwerfen. Sie werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben und sind von allen Teilnehmern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten.

(3) Kann der Kunde oder Teilnehmer die Eignungsvoraussetzungen oder besonderen Teilnahmebedingungen nach § 10 (2) a) und b) nicht erfüllen, kann der ALRV den Ticketerwerb oder die Teilnahme am jeweiligen CAMPS-Angebot verweigern. Regressansprüche gegen den ALRV sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

(4) Gibt der ALRV Eignungsvoraussetzungen oder besondere Teilnahmebedingungen nach § 10 (2) a) und b) erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Es gelten die in § 9 (2) geregelten Rücktrittsfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Eignungsvoraussetzungen oder die besonderen Zutrittsbedingungen nach § 10 (2) a) und b) bei Ticketerwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Teilnahme des Kunden am jeweiligen CAMPUS-Angebot.

§ 11 Kundenpflichten und Versicherung

(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer hat sicherheitsrelevanten Weisungen und Vorgaben des ALRV sowie dessen Personal oder der Verantwortlichen vor Ort bzw. im Rahmen des jeweiligen CAMPUS-Angebots, insbesondere wenn das CAMPUS-Angebot körperliche oder sportliche Betätigung beinhalten, unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung ist der ALRV berechtigt, den Kunden bzw. Teilnehmer von der Teilnahme am jeweiligen CAMPUS-Angebot auszuschließen.

(2) Soweit die Teilnahme an einem CAMPUS-Angebot insbesondere auch auf Grundlage der Leistungsbeschreibung sowie der Eignungsvoraussetzungen eine körperliche oder sportliche Betätigung voraussetzt, versichert der Teilnehmer einen den entsprechenden Eignungsvoraussetzungen entsprechenden Gesundheitszustand und erklärt, körperlich in der Lage zu sein, sich entsprechend zu betätigen und dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

(3) Während der Teilnahme an dem jeweiligen CAMPUS-Angebot ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Fall einer körperlichen Beeinträchtigung, Verletzung und/oder Unfall eine medizinische (Erst-)Behandlung auf Kosten des Teilnehmers durch den ALRV oder beauftragte Dritte erfolgen kann.

(4) Der Teilnehmer hat für Fälle wie unter § 11 (3) für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und stellt den ALRV von der Inanspruchnahme bzgl. etwaiger Kosten für vorgenannte Maßnahmen frei.

§ 12 Haftung

(1) Die Teilnahme an einem CAMPUS-Angebot und das Betreten des Turniergeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegenüber dem ALRV sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ALRV, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der ALRV nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Unfälle oder Schäden sind dem ALRV unverzüglich mitzuteilen.

§ 13 Aufnahmen von Teilnehmern

(1) Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung des betreffenden CAMPUS-Angebots kann der ALRV oder von ihnen jeweils beauftragte Dritte nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die auch den Kunden als Teilnehmer am jeweiligen CAMPUS-Angebot zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den ALRV im oben genannten Rahmen verarbeitet, verwertet und insbesondere auch auf den Kanälen des ALRV im Internet öffentlich wiedergegeben werden.

(2) Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Teilnehmer mit einem wirksamen Teilnahmerecht, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen dieser Ziffer an den betreffenden Teilnehmer sicherzustellen. Die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe der Tickets nach § 8 bleiben unberührt.

(3) Weitergehende Nutzungen der Aufnahmen von Teilnehmern durch den ALRV basieren i.d.R. auf einer separaten Einwilligung. Weitere Informationen zu Datenschutz finden sich unter § 14.

§ 14 Daten des Kunden

(1) Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.chioaachencampus.de.

(2) Der Kunde ist während bestehender Schuldverhältnisse verpflichtet, dem ALRV jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

§ 15 Anweisung der Ordnungskräfte

Den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie des sonstigen vom ALRV beauftragten Personals vor und auf dem Turniergelände ist Folge zu leisten.

§ 16 Aufnahme der Veranstaltung

Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen von CAMPUS-Angeboten für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des ALRV anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. § 4 (3) bleibt im Hinblick auf Digitale Produkte unberührt.

§ 17 Leistungsort

Als Leistungs- und Erfüllungsort wird Aachen vereinbart.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher, die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Für Kunden, die Kaufmann sind und ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des ALRV in Aachen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

§ 19 Deutsche Fassung

Soweit diese CAMPUS-AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 20 Gleichstellung

Soweit in den CAMPUS-AGB und der Turnierplatzordnung die männliche Form verwendet wird, gilt die Bezeichnung entsprechend für weibliche und diverse Personen.

§ 21 Wirksamkeit der Klauseln

Sollten einzelne Klauseln dieser CAMPUS-AGB ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Sollte eine Klausel teilweise unwirksam sein, berührt dies die übrigen Teile der Klausel nicht, solange der unwirksame Teil der Klausel gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils damit verloren ginge.

§ 22 Änderungen

Der ALRV ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese CAMPUS-AGB mit einer Frist von vier (4) Wochen, oder aus wichtigem Grund auch zwei (2) Wochen, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden unter den zuletzt gegenüber dem ALRV genannten Kontaktdaten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich, per E-Mail oder über das vom ALRV hierfür eingerichtete Medium widersprochen hat, vorausgesetzt der ALRV hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen.

Stand: Juli 2023

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